Das aktuelle Rundschreiben möchte ich Euch nicht vorenthalten.
Der eine oder andere Punkt mag vielleicht befremdlich wirken wenn es sich auf die österr. Wettkampfordnung (WKO) bezieht. Doch z.B. das letzte Fallbeispiel im Text kann wohl jeder hier aufmerksame Leser bereits beantworten.

Rundschreiben 2/2020
Quelle: https://www.oebsv.com/news/oebsv-news/5 ... ben-022020